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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 410/13   

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https://dejure.org/2016,102353
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 410/13 (https://dejure.org/2016,102353)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.02.2016 - L 4 KR 410/13 (https://dejure.org/2016,102353)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - L 4 KR 410/13 (https://dejure.org/2016,102353)
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  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 410/13
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (vgl. BSG Urteil vom 29. Juli 2015, B 12 KR 23/13 R = SozR 4-2500 § 7 Nr. 24).

    Auch unter Berücksichtigung der Einwände des Klägers in der Berufungsinstanz und der kürzlich ergangenen Rechtsprechung des 12. Senats des BSG zur im Arbeitsförderungsrecht entwickelten "Kopf und Seele"-Rechtsprechung bei Statusbeurteilungen (vgl. BSG Urteil vom 29. Juli 2015, B 12 KR 23/13 R = SozR 4-2500 § 7 Nr. 24) ergibt sich nichts anderes.

    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015, aaO).

    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015, aaO).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 410/13
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl. z.B. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 Rdnr. 13 mwN; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rdnr. 15 mwN).

    Diese sind ebenfalls nur maßgeblich, soweit sie rechtlich zulässig sind (vgl. BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rdnr. 16 mwN).

    Eine solche Abhängigkeit der Statuszuordnung vom rein faktischen, nicht rechtlich gebundenen und daher jederzeit änderbaren Verhalten der Beteiligten ist mit dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht in Einklang zu bringen (vgl BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rdnr. 32).

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